Spenden

Spenden per Überweisung direkt an den Verein

Spenden können mit Zweckbindung auf das Konto der Gesellschaft überwiesen werden. Auf der Grundlage der jeweiligen denkmalpflegerischen Zielstellung kommen sie der Sanierung des Hauses oder der Pflege des Gartens von Gerhard Altenbourg oder Publikationen der Gesellschaft oder der Stiftung zugute.

Die Gerhard Altenbourg Gesellschaft e.V. ist aufgrund ihrer gemeinnützigen Arbeit von der Gewerbesteuer befreit. Zur Vermeidung von Kosten bei gemeinnützigen Organisationen zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Spenden unter 300,- € gilt § 50 Abs. 2 EstDV (vereinfachter Zuwendungsnachweis: Kontoauszug, Einzahlungsbeleg).

Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus. Schreiben Sie uns eine E-Mail an post@gerhard-altenbourg-gesellschaft.de oder Ihre Postanschrift in den Verwendungszweck bei Überweisungen.